Voraussetzungen zur Förderung mit dem Bildungsgutschein in 4 Punkten zusammengefasst:
01
Status
Um den Bildungsgutschein beantragen zu können, musst Du arbeitslos (oder arbeitssuchend bei Freistellung) gemeldet sein. Im Angestelltenverhältnis kannst du eine Weiterbildung als Beschäftigtenförderung durch das Qualifizierungschancengesetz in Anspruch nehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du Leistungen erhältst, oder nicht.
02
Bedarf
Deinen Weiterbildungsbedarf besprichst Du gemeinsam mit Deinem Arbeitsvermittler, wo Du stehst und wo Du hinwillst und legt dann gemeinsam die Ziele fest.
03
Beschäftigung
Deine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist das primäre Ziel! Das muss auch in Deiner geplanten Weiterbildung oder Umschulung deutlich werden und nachvollziehbar sein.
04
Auswahl
Du darfst Dir den Bildungsträger in Berlin für Deine Weiterbildung selbst aussuchen. Der Rat des Arbeitsvermittlers, sich drei Institute anzuschauen und Angebote einzuholen, dient lediglich zum besseren Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten.
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